Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tanzschule Stage ONE
Marc Sprengel
Leipziger Straße 7
06712 Kretzschau OT Grana
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kursangebote,
Workshops, Tanzveranstaltungen und sonstigen Leistungen der Tanzschule Stage ONE.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlicher
Vertreter diese AGB an.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu den Angeboten der Tanzschule Stage ONE erfolgt ausschließlich
schriftlich über das Anmeldeformular der Tanzschule.
Das Anmeldeformular kann persönlich übergeben werden. Der Vertrag kommt erst mit
Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars und dessen Annahme durch die
schriftliche Bestätigung der Tanzschule zustande.
Anfragen über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular dienen ausschließlich der
Terminvereinbarung für Probestunden oder Informationszwecken und stellen keine
verbindliche Anmeldung dar.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt der Vertragsabschluss durch die gesetzlichen
Vertreter.
§ 3 Kursangebote
Die Tanzschule bietet insbesondere folgende Kurs- und Veranstaltungsformate an:
* Paartanzkurse für Anfänger
* Hobby-Tanzclub
* Spezialkurse (z. B. Salsa, Discofox, Boogie)
* Tanzfitness-Kurse (u. a. Zumba®, Vitalia Tanzfitness, Agilando)
* Line Dance
* Hip-Hop-Kurse
* Workshops
* Übungstanzabende und Tanzveranstaltungen
Art, Umfang, Dauer und Preise der jeweiligen Angebote ergeben sich aus den aktuellen
Ausschreibungen und Anmeldeunterlagen.
§ 4 Beiträge und Zahlungsbedingungen
Die Kursbeiträge sind grundsätzlich monatlich im Voraus zu entrichten.
Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per Lastschriftverfahren. Alternativ können
Überweisung oder Dauerauftrag vereinbart werden.
Für Spezialkurse, Workshops, Tanzabende und vergleichbare Einzelveranstaltungen
kann eine einmalige Teilnahmegebühr erhoben werden.
Individuelle Zahlungsvereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Tanzschule ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Teilnahme bis zum Ausgleich der
offenen Forderungen auszusetzen.
§ 5 Vertragslaufzeiten und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung und beträgt je
nach Angebot:
* Paartanzkurse: 3, 6 oder 12 Monate
* Tanzfitness-, Line-Dance- und Hip-Hop-Kurse: 6 oder 12 Monate
* Hobby-Tanzclub: entsprechend der gewählten Vertragslaufzeit
* Spezialkurse: Laufzeit entsprechend der ausgeschriebenen Kursdauer
Spezialkurse, Workshops und vergleichbare zeitlich befristete Angebote enden
automatisch mit Ablauf der ausgeschriebenen Kursdauer, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
Verträge mit Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit
auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat, sofern sie
nicht vorher gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Textform und kann per Post oder E-Mail erfolgen.
Während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung
ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist ein
Monat ab Zugang gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Vertragsparteien unberührt.
§ 6 Schnupperstunden und Probeteilnahmen
Die Tanzschule Stage ONE kann Interessenten nach vorheriger Absprache die Teilnahme
an einer Schnupperstunde oder Probestunde ermöglichen.
Die Vereinbarung einer Schnupper- oder Probestunde kann telefonisch, per E-Mail oder
über das Kontaktformular erfolgen. Hierdurch kommt noch kein Vertragsverhältnis über
eine reguläre Kursteilnahme zustande.
Die Teilnahme an einer Schnupper- oder Probestunde begründet keinen Anspruch auf
einen Kursplatz oder die dauerhafte Teilnahme am jeweiligen Angebot.
Ein Vertragsverhältnis entsteht erst durch die schriftliche Anmeldung mittels des hierfür
vorgesehenen Anmeldeformulars sowie dessen Annahme durch die Tanzschule.
Die Tanzschule behält sich vor, Schnupperstunden und Probeteilnahmen auf bestimmte
Kurse, Zeiträume oder Personengruppen zu beschränken oder abzulehnen.
Für Teilnehmer an Schnupper- und Probestunden gelten die Bestimmungen dieser AGB,
insbesondere die Regelungen zu Haftung, Hausordnung und Datenschutz,
entsprechend.
Sofern für Schnupper- oder Probestunden Teilnahmegebühren erhoben werden, werden
diese vorab bekanntgegeben. Eine Anrechnung auf spätere Kursbeiträge erfolgt nur,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 7 Hausordnung und respektvolles Miteinander
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich innerhalb der Tanzschule respektvoll,
rücksichtsvoll und fair gegenüber anderen Teilnehmern, Mitarbeitern und Gästen zu
verhalten.
Den Anweisungen der Tanzlehrer sowie der Mitarbeiter der Tanzschule ist im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Unterrichts- und Veranstaltungsbetriebs Folge zu leisten.
Störungen des Unterrichts, diskriminierendes Verhalten, Belästigungen, Beleidigungen,
Gewalt, Sachbeschädigungen oder sonstige grobe Verstöße gegen die Hausordnung
können zum Ausschluss vom Unterricht oder zu einem Hausverbot führen.
Ein Ausschluss oder Hausverbot entbindet nicht von bestehenden vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen. Weitergehende Ansprüche der Tanzschule bleiben hiervon
unberührt.
§ 8 Krankheit, Ruhen der Mitgliedschaft und Nachholstunden
Wenn der Kunde krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen kann (höhere
Gewalt/Unmöglichkeit) von mehr als vier zusammenhängenden Wochen kann auf
schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines ärztlichen Nachweises eine ruhende
Mitgliedschaft gewährt werden.
Für die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft kann eine Verwaltungsgebühr in Höhe von
15% des regulären Monatsbeitrages erhoben werden.
In begründeten Einzelfällen oder im Fall höherer Gewalt/Unmöglichkeit kann die
Tanzschule auf die Erhebung der Verwaltungsgebühr verzichten.
Die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft verlängert die vereinbarte Vertragslaufzeit
entsprechend, sodass ein Nachholen/Wahrnehmen verpasster Leistung möglich ist.
Versäumte Unterrichtseinheiten können im Rahmen der organisatorischen
Möglichkeiten in vergleichbaren Kursen nachgeholt oder durch eine Gutschrift
berücksichtigt werden.
Bei kurzfristiger persönlicher Verhinderung des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf
Erstattung von Beiträgen oder Gebühren.
§ 9 Ferien, Feiertage und betriebsbedingte Schließzeiten
Die Tanzschule ist berechtigt, den regulären Unterricht während der gesetzlichen
Schulferien des Landes Sachsen-Anhalt, an gesetzlichen Feiertagen sowie an
betriebsbedingten Schließtagen auszusetzen.
Die Ferien- und Schließzeiten sind bereits bei der Kalkulation der monatlichen Beiträge
berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf Beitragsminderung, Rückerstattung
oder Nachholung ausgefallener Unterrichtseinheiten.
Die Tanzschule bemüht sich, Ferien- und Schließzeiten rechtzeitig bekanntzugeben.
Workshops, Tanzabende, Spezialkurse und Sonderveranstaltungen können
abweichenden Regelungen unterliegen.
§ 10 Unterrichtsausfall und Änderungen
Die Tanzschule ist berechtigt, Unterrichtstermine aus organisatorischen Gründen,
wegen Erkrankung von Lehrkräften oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer Umstände
zu verlegen oder zusammenzulegen.
Ausgefallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit durch Ersatztermine,
Nachholstunden oder vergleichbare Angebote kompensiert.
Ein Anspruch auf Rückzahlung von Kursbeiträgen besteht nicht, sofern die
ausgefallenen Leistungen in angemessener Weise nachgeholt werden.
§11 Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen von Kursen, Workshops, Tanzveranstaltungen und sonstigen
Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Erstellung von Bild- und Filmaufnahmen seiner
Person oder seiner Schutzberechtigten im Rahmen von Veranstaltungen der Tanzschule,
sowie zur Verwendung und Veröffentlichung dieser zum Zwecke der öffentlichen
Berichterstattung. Sein Name wird dabei nicht genannt. Eine anderweitige Verwendung
der Aufnahmen bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung.
Einzelaufnahmen oder gezielte Aufnahmen einzelner Personen erfolgen grundsätzlich
nur nach entsprechender Information der betroffenen Person beziehungsweise bei
Minderjährigen nach Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Teilnehmer können der Verwendung von Aufnahmen ihrer Person jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widersprechen.
§ 12 Minderjährige Teilnehmer
Bei minderjährigen Teilnehmern wird der Vertrag ausschließlich mit den gesetzlichen
Vertretern geschlossen.
Die gesetzlichen Vertreter haften für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher
Verpflichtungen.
§ 13 Beitragsanpassungen
Die Tanzschule ist berechtigt, die vereinbarten Beiträge anzupassen, wenn sich die für
die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten dauerhaft verändern. Hierzu zählen
insbesondere Personal-, Miet-, Energie-, Lizenz-, Versicherungs- und sonstige
Betriebskosten.
Beitragsanpassungen erfolgen nach billigem Ermessen und nur insoweit, wie die
Kostensteigerungen nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen
werden.
Über eine Beitragsanpassung werden die Teilnehmer mindestens sechs Wochen vor
ihrem Wirksamwerden in Textform informiert.
Beträgt die Beitragserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Monatsbeitrages, steht dem
Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Erhöhung zu. Die Kündigung ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung
über die Beitragserhöhung in Textform zu erklären.
Beitragssenkungen werden bei entsprechenden Kostenreduzierungen nach denselben
Grundsätzen berücksichtigt.
§ 14 Haftung
Die Teilnahme an sämtlichen Kursen, Workshops, Veranstaltungen und sonstigen
Angeboten der Tanzschule Stage ONE erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Tanzschule Stage ONE haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Tanzschule Stage ONE bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche
Vorschriften entgegenstehen.
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Garderobe, Wertgegenständen,
Geld, Mobiltelefonen, Schmuck oder sonstigen persönlichen Gegenständen der
Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig durch die Tanzschule, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
verursacht wurde.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Einrichtungen, Räumlichkeiten und Ausstattungen
der Tanzschule pfleglich zu behandeln. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte
Schäden haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, gegen die
Regeln des respektvollen Miteinanders oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung kann
die Tanzschule ein Hausverbot aussprechen. Das Hausverbot entbindet nicht von
bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Verträgen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden
Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung
der Tanzschule Stage ONE.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand: 01.06.2026)